Jeder Mensch ist anders, jeder Tumor und jeder Behandlungsverlauf auch. So gibt es einige, die im ursprünglichen Pensum weiterarbeiten können. In den meisten Fällen erlaubt das der Gesundheitszustand aber nicht und es tauchen vielfältige Sorgen und Ängste auf. Gerade weil jede Situation individuell ist, ist es wichtig, sich rasch Hilfe zu holen, insbesondere um die finanzielle und sozialversicherungsrechtliche Situation zu klären.
Für längere Zeit krankgeschrieben: rechtliche Aspekte
So hat sich auch Samuel F. kurz nach der Diagnose Hirntumor bei der Krebsliga Zürich gemeldet. Der 45-Jährige arbeitet 70 Prozent in einem mittelgrossen kaufmännischen Betrieb, nun ist er für unbestimmte Zeit krankgeschrieben. Er weiss nicht, ob er weiterhin Lohn erhält, und hat Angst, plötzlich ohne Einkommen dazustehen. Eine gute Nachricht ergibt sich gleich im ersten Beratungsgespräch: Aus den Unterlagen wird ersichtlich, dass seine Arbeitgeberin eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat. Er wird 80 Prozent des versicherten Verdienstes bis zu einer Krankheitsdauer von 720 Tagen erhalten.
Andrea Bregger, Leiterin «Persönliche Beratung & Unterstützung», betont: «Das ist nicht selbstverständlich. Zwar haben die meisten Unternehmen eine Krankentaggeldversicherung, sie ist aber nicht obligatorisch.» Ist die Arbeitgeberin nicht versichert, ist sie zwar zu Lohnfortzahlungen verpflichtet, aber die Dauer fällt viel kürzer aus, für eine Krebserkrankung meist viel zu kurz. Besonders kritisch kann es werden bei befristeten Verträgen, in der Probezeit oder wenn man im Stundenlohn tätig ist. Auch Selbständigerwerbende sind für ihre Krankentaggeldversicherung selbst verantwortlich.
Erzähle ich, dass ich Krebs habe?
Schnell stellt sich die Frage, ob man mit der Arbeitgeberin über die Erkrankung sprechen soll. «Man ist nicht verpflichtet, sie über die Diagnose zu informieren. Unsere Erfahrung ist, dass Betroffene in der Regel erleichtert sind, wenn ein offener Austausch stattfindet», sagt Andrea Bregger. «So kann ein Klima des Vertrauens geschaffen, Ängste abgebaut und ein Wiedereinstieg gemeinsam geplant werden. Vorausgesetzt, das Verhältnis zur Arbeitgeberin ist gut. Wenn nicht, kann es sinnvoller sein, die Diagnose nicht offenzulegen.»
Samuel F. entscheidet sich dafür, seine Arbeitgeberin offen zu informieren, und erfährt viel Mitgefühl. Die Nachricht sorgt aber auch für Verunsicherung. Deshalb würde die Arbeitgeberin gerne in den weiteren Prozess eingebunden werden. Samuel F. ist einverstanden, den Datenschutz aufzuheben. Gemeinsam werden Möglichkeiten des Wiedereinstiegs und Unterstützungsangebote durch die IV oder den Krankentaggeldversicherer besprochen.