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Krebsliga ZürichKrebs & Arbeit
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An Krebs erkrankt, mitten im Arbeitsleben

29. April 2024

Jedes Jahr erkranken rund 45500 Menschen in der Schweiz neu an Krebs, gut ein Drittel davon trifft es im erwerbsfähigen Alter. Immer mehr Betroffene können nach den Therapien – zum Teil allerdings noch länger eingeschränkt – wieder ins Arbeitsleben zurückkehren. Die aktuelle Rate liegt ein Jahr nach der Diagnose bei etwa 60 Prozent. Bis dahin ist es oft ein beschwerlicher Weg und es stellen sich ganz besondere Herausforderungen.

Jeder Mensch ist anders, jeder Tumor und jeder Behandlungsverlauf auch. So gibt es einige, die im ursprünglichen Pensum weiterarbeiten können. In den meisten Fällen erlaubt das der Gesundheitszustand aber nicht und es tauchen vielfältige Sorgen und Ängste auf. Gerade weil jede Situation individuell ist, ist es wichtig, sich rasch Hilfe zu holen, insbesondere um die finanzielle und sozialversicherungsrechtliche Situation zu klären.
 

Für längere Zeit krankgeschrieben: rechtliche Aspekte

So hat sich auch Samuel F. kurz nach der Diagnose Hirntumor bei der Krebsliga Zürich gemeldet. Der 45-Jährige arbeitet 70 Prozent in einem mittelgrossen kaufmännischen Betrieb, nun ist er für unbestimmte Zeit krankgeschrieben. Er weiss nicht, ob er weiterhin Lohn erhält, und hat Angst, plötzlich ohne Einkommen dazustehen. Eine gute Nachricht ergibt sich gleich im ersten Beratungsgespräch: Aus den Unterlagen wird ersichtlich, dass seine Arbeitgeberin eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat. Er wird 80 Prozent des versicherten Verdienstes bis zu einer Krankheitsdauer von 720 Tagen erhalten.

Andrea Bregger, Leiterin «Persönliche Beratung & Unterstützung», betont: «Das ist nicht selbstverständlich. Zwar haben die meisten Unternehmen eine Krankentaggeldversicherung, sie ist aber nicht obligatorisch.» Ist die Arbeitgeberin nicht versichert, ist sie zwar zu Lohnfortzahlungen verpflichtet, aber die Dauer fällt viel kürzer aus, für eine Krebserkrankung meist viel zu kurz. Besonders kritisch kann es werden bei befristeten Verträgen, in der Probezeit oder wenn man im Stundenlohn tätig ist. Auch Selbständigerwerbende sind für ihre Krankentaggeldversicherung selbst verantwortlich. 
 

Erzähle ich, dass ich Krebs habe?

Schnell stellt sich die Frage, ob man mit der Arbeitgeberin über die Erkrankung sprechen soll. «Man ist nicht verpflichtet, sie über die Diagnose zu informieren. Unsere Erfahrung ist, dass Betroffene in der Regel erleichtert sind, wenn ein offener Austausch stattfindet», sagt Andrea Bregger. «So kann ein Klima des Vertrauens geschaffen, Ängste abgebaut und ein Wiedereinstieg gemeinsam geplant werden. Vorausgesetzt, das Verhältnis zur Arbeitgeberin ist gut. Wenn nicht, kann es sinnvoller sein, die Diagnose nicht offenzulegen.»

Samuel F. entscheidet sich dafür, seine Arbeitgeberin offen zu informieren, und erfährt viel Mitgefühl. Die Nachricht sorgt aber auch für Verunsicherung. Deshalb würde die Arbeitgeberin gerne in den weiteren Prozess eingebunden werden. Samuel F. ist einverstanden, den Datenschutz aufzuheben. Gemeinsam werden Möglichkeiten des Wiedereinstiegs und Unterstützungsangebote durch die IV oder den Krankentaggeldversicherer besprochen.

Kann mir trotz Krankschreibung gekündigt werden?

Zu einer Kündigung kann es leider durchaus kommen, allerdings müssen die gesetzlichen Sperrfristen eingehalten werden: Diese dauern 30 Tage ab dem ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis zum fünften und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, nämlich in der Probezeit, bei einem befristeten Arbeitsvertrag oder bei schwerwiegendem Fehlverhalten von Arbeitnehmenden.

Zu unterscheiden ist zwischen Kündigungsschutz und Anspruch auf Lohn: Wenngleich es wegen der Schutzfrist zu keiner Kündigung kommt, heisst das noch nicht, dass der Lohn während dieser ganzen Zeit fortbezahlt werden muss. Wenn keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen wurde und im Arbeitsvertrag keine Dauer festgelegt ist, greift die Regelung im Obligationenrecht (OR) zur Mindestdauer der Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin pro Dienstjahr. Im ersten Dienstjahr beträgt diese nur drei Wochen.

Unterstützung für Arbeitgebende

Arbeitgebende müssen bei einer Krebserkrankung oft eine längere Abwesenheit überbrücken. In KMU und je nach Branche ist der Ausfall meist schwieriger zu kompensieren als in grösseren Unternehmen. Herausforderungen birgt auch die Kommunikation mit der betroffenen Person sowie mit dem Team. Arbeitgebende können sich an die Krebsliga Zürich wenden. In Absprache mit der betroffenen Person bieten wir weitere Hilfe an.

Samuel F.s Arbeitgeberin zieht einen Case Manager bei, was ihn zunächst verunsichert. «Wir konnten ihm jedoch aufzeigen, dass das auch für ihn eine Unterstützung ist», erzählt Andrea Bregger. Denn der Case Manager koordiniert die Schnittstellen aller Beteiligten, auch jene zur IV – diese frühzeitig ins Boot zu holen, ist wichtig, wenngleich keine IV-Rente notwendig werden sollte. Samuel F. kann sich so auf seine Genesung und sein privates Umfeld konzentrieren.

Kooperation der Krebsliga Zürich mit JDMT

Über 40 Prozent der Erwerbstätigen in der Schweiz sind in KMU angestellt. Diese verfügen in der Regel über kein betriebliches Gesundheitsmanagement. Hier setzt die Kooperation der Krebsliga Zürich mit JDMT Medical Services AG an. JDMT ermöglicht es Arbeitgebenden, ihre Rolle in Bezug auf die Gesundheit von Mitarbeitenden ganzheitlich wahrzunehmen. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass die Bedürfnisse von krebsbetroffenen Menschen am Arbeitsplatz gesamtheitlich betrachtet und langfristig begleitet werden. Gleichzeitig werden auch die Unternehmensführung, das Personalwesen und die Belegschaft ideal unterstützt.

Zusätzlich belastet: das Familienleben

Gerade bei Erwerbstätigen ist die Belastung in der Familie oft sehr gross. Deshalb nimmt auch die Frau von Samuel F. an den Beratungsgesprächen teil. Bisher haben sie sich die Kinderbetreuung aufgeteilt, nun muss sie alles übernehmen oder jemand aus dem Umfeld einspringen. Emotional belastend ist zudem die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Vater und Kindern durch ein Fortschreiten der Krankheit entwickeln wird. «Samuel F. hat sich deshalb zusätzlich für eine psychoonkologische Therapie entschieden», erzählt Andrea Bregger. «Dank der engen Zusammenarbeit unseres Teams mit der Psychoonkologie können wir Samuel F. nun eine gesamtheitliche Betreuung bieten und ihn bei der Rückkehr ins Arbeitsleben und auf seinem weiteren Weg optimal unterstützen.»
 

Geheilt, aber trotzdem nicht arbeitsfähig

Noch ist unklar, wann Samuel F. wieder arbeiten kann. Den Wiedereinstieg bereits geschafft hat Petra K., eine weitere Betroffene, die von der Krebsliga beraten wurde. Aber sie hat auch erfahren, dass es bis dahin viel Geduld braucht. Sie war als Sonderpädagogin in einem 90-Prozent-Pensum tätig, als sie mit 59 Jahren die Diagnose Brustkrebs erhielt. Die Operation war erfolgreich, zunächst schien nichts gegen eine Rückkehr zur Schule zu sprechen. Dann holte sie die psychische Belastung wegen der Krebserkrankung ein, Angstzustände und Schlaflosigkeit machten ihr schwer zu schaffen. Sie begann eine psychoonkologische Therapie und wurde weiterhin krankgeschrieben. Drei Monate nach der Diagnose übernahm sie schliesslich ein 50-Prozent-Pensum – um kurz darauf zu merken, dass sie noch nicht genügend Kraft getankt hatte. In enger Zusammenarbeit mit der Psychoonkologin und der Arbeitgeberin konnte Petra K. ihr Pensum erneut anpassen und dann sukzessive erhöhen. Ein halbes Jahr später war sie wieder ganz im Arbeitsleben angekommen. 
 

Kontakt

Sind Sie von einer Krebserkrankung betroffen und haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitstätigkeit? Oder wünschen Sie sich als Arbeitgeber:in Unterstützung beim Umgang mit einem/einer krebsbetroffenen Mitarbeiter:in? Wir sind gerne für Sie da.

Telefon (Zentrale): 044 388 55 00
E-Mail: pbu@krebsligazuerich.ch