Formen der Nachlassplanung
Den Nachlass zu planen, schafft für Ihre Liebsten klare Verhältnisse und Ordnung und sorgt so für Entlastung. Nur mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie selbstbestimmt und detailliert definieren, wer oder welche Institution neben Ihren erbberechtigten Familienmitgliedern aus der freien Quote Ihres Nachlasses berücksichtigen werden sollen. Damit verleihen Sie Ihrer Lebensphilosophie Ausdruck über den Tod hinaus.
Regeln Sie Ihr Vermächtnis nicht zu Lebzeiten, gilt die gesetzliche Erbfolge gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, geht das ganze Vermögen an den Staat. Sofern Sie nur Ihre erbberechtigten Verwandten beerben möchten, benötigen Sie kein Testament.
Ihr letzter Wille kann in verschiedenen Formen geäussert werden:
Erbschaft/Erbeinsetzung
Wenn Sie pflichtteilgeschützte Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder haben, haben diese gesetzlich einen Anspruch auf den Pflichtteil des Nachlasses. Das Vermögen, das darüber hinausgeht, steht Ihnen zur freien Verfügung (freie Quote). Sie haben auch die Option, die Krebsliga Zürich als Miterbin zu berücksichtigen. Sollten keine pflichtteilsgeschützten Erben vorhanden sein, besteht sogar die Möglichkeit, die Krebsliga Zürich als Alleinerbin einzusetzen.
Legat/Vermächtnis
Mit einem Legat haben Sie die Möglichkeit, die Krebsliga Zürich mit einem konkret festgelegten Vermögens- oder Sachwert aus Ihrem Nachlass zu beerben. Dabei tritt die Krebsliga Zürich nicht als Erbin auf, sondern erhält gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben erbberechtigte Verwandte einen Anrecht auf den Pflichtteil.
Mit dem Erlös aus Sachspenden wie Immobilien oder Antiquitäten ermöglichen wir die Unterstützung für Krebsbetroffene im Kanton Zürich.
Gut zu wissen
Die Krebsliga Zürich ist eine gemeinnützige Organisation und unterliegt nicht der Erbschaftssteuer.