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Krebsliga ZürichHelfen SieNachlassplanungHelfen Sie

Nachlassplanung: Erbschaft, Legat und Testament

Die Krebsliga Zürich ist wie jede gemeinnützige Organisation auf Spenden angewiesen. Dank einer Erbschaft oder einem Legat können wir auch in Zukunft unsere Angebote für Krebsbetroffene finanzieren und ihnen direkt und wirkungsvoll helfen.

Über das Leben hinaus Gutes tun

Viele Menschen wünschen sich, etwas Bleibendes für ihre Nachwelt zu hinterlassen oder möchten aus Dankbarkeit etwas zurückgeben. Eine Möglichkeit dazu bietet das eigene Vermächtnis. Indem Sie die Krebsliga Zürich bei Ihrem Nachlass berücksichtigen, schaffen Sie Hoffnung für Menschen, die akut von Krebs betroffen sind oder in ihrem Leben erkranken.

Formen der Nachlassplanung

Den Nachlass zu planen, schafft für Ihre Liebsten klare Verhältnisse und Ordnung und sorgt so für Entlastung. Nur mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie selbstbestimmt und detailliert definieren, wer oder welche Institution neben Ihren erbberechtigten Familienmitgliedern aus der freien Quote Ihres Nachlasses berücksichtigen werden sollen. Damit verleihen Sie Ihrer Lebensphilosophie Ausdruck über den Tod hinaus.

Regeln Sie Ihr Vermächtnis nicht zu Lebzeiten, gilt die gesetzliche Erbfolge gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, geht das ganze Vermögen an den Staat. Sofern Sie nur Ihre erbberechtigten Verwandten beerben möchten, benötigen Sie kein Testament.

Ihr letzter Wille kann in verschiedenen Formen geäussert werden:


Erbschaft/Erbeinsetzung

Wenn Sie pflichtteilgeschützte Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder haben, haben diese gesetzlich einen Anspruch auf den Pflichtteil des Nachlasses. Das Vermögen, das darüber hinausgeht, steht Ihnen zur freien Verfügung (freie Quote). Sie haben auch die Option, die Krebsliga Zürich als Miterbin zu berücksichtigen. Sollten keine pflichtteilsgeschützten Erben vorhanden sein, besteht sogar die Möglichkeit, die Krebsliga Zürich als Alleinerbin einzusetzen.


Legat/Vermächtnis

Mit einem Legat haben Sie die Möglichkeit, die Krebsliga Zürich mit einem konkret festgelegten Vermögens- oder Sachwert aus Ihrem Nachlass zu beerben. Dabei tritt die Krebsliga Zürich nicht als Erbin auf, sondern erhält gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben erbberechtigte Verwandte einen Anrecht auf den Pflichtteil.

Mit dem Erlös aus Sachspenden wie Immobilien oder Antiquitäten ermöglichen wir die Unterstützung für Krebsbetroffene im Kanton Zürich.


Gut zu wissen

Die Krebsliga Zürich ist eine gemeinnützige Organisation und unterliegt nicht der Erbschaftssteuer.

Warum soll ich die Krebsliga Zürich in meinem Testament begünstigen?

Damit die Krebsliga Zürich…

  • auch in Zukunft für Betroffene und ihre Nahestehenden da sein kann. Denn immer mehr Menschen erkranken an Krebs.
  • weiterhin regionale Forschungsprojekte unterstützen kann. Denn dank der Forschung können immer mehr Menschen von Krebs geheilt werden.
  • sich auch zukünftig stark in der Prävention und Früherkennung von Krebs engagieren kann. Denn 40% aller Krebserkrankungen wären vermeidbar.
  • noch viele weitere Jahre ihre Arbeit machen kann, die sie schon seit über 65 Jahren auszeichnet. Da die Krebsliga Zürich kaum Mittel aus öffentlicher Hand erhält, sind Spenden aus Erbschaften und Legaten äusserst wichtig.


Mit der Krebsliga Zürich in Ihrem Testament werden Sie über Ihr Leben hinaus Teil unseres Engagements für die Gesellschaft.
 

 

Häufige Fragen zur Nachlassplanung

  • Damit ein Testament rechtsgültig ist, müssen formale Richtlinien eingehalten und die Pflichtteile respektiert werden.
  • Zudem muss das Testament eigenhändig handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.
  • Bei einer Verletzung der Pflichtteile können die gesetzlichen Erben eine Korrektur verlangen.
  • Testamente können widerrufen werden, dazu muss das alte vernichtet und gegebenenfalls ein neues verfasst werden.
  • Verwahren Sie das Testament an einem sicheren Ort.

Erbberechtigte Verwandte haben ein Anrecht auf ihren Pflichtteil: Sie unterstehen dem Pflichtteilschutz, der mit einem Testament nicht aufgehoben werden kann – sondern nur mit einem Erbvertrag. Erbberechtigte Familienmitglieder müssen dabei einwilligen, auf ihren Pflichtteil zu verzichten. Die Erbfolge kann so individuell bestimmt werden. Ein Erbvertrag ist bindend: Auch nachträgliche Änderungen müssen von allen Beteiligten anerkannt werden.

Das Einsetzen eines Willensvollstreckers oder einer Willensvollstreckerin ist, je nach Komplexität des Nachlasses (z.B. Immobilien, verschiedene Bankkonti, Wertschriften), von Vorteil. Der/die Willensvollstrecker:in handelt in Ihrem Auftrag, bezahlt die Erbschaftsschulden zu Lasten des Nachlasses und führt die Erbteilung durch. Um Streitigkeiten in der Familie, Verwandtschaft oder mit anderen nahestehenden Personen zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine/n Willensvollstrecker:in ausserhalb dieses Kreises zu wählen.

Sandra Loeffel, Leiterin Fundraising

Wir sind für Sie da

Für Fragen steht Ihnen Sandra Loeffel gerne zur Verfügung.

E-Mail sandra.loeffel@krebsligazuerich.ch
Telefon 044 388 55 16