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Krebsliga ZürichBeratung & TherapiePsychoonkologieAnordnung psychologische PsychotherapiePsychoonkologie

Anordnungsmodell

Um den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen zu vereinfachen und eine angemessene Versorgung sicherzustellen, hat der Bundesrat einen Systemwechsel vom heutigen Delegationsmodell – bei dem die Therapeut:innen unter ärztlicher Aufsicht arbeiten − zum Anordnungsmodell beschlossen.

Das neue Anordnungsmodell löst das Delegationsmodell zum 1.1.2023 ab. Psychologische Psychotherapeut:innen können ihre Leistungen dann auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes selbständig im Rahmen der Krankenpflegeversicherung erbringen. Voraussetzungen sind eine entsprechende Qualifikation und eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons. Die Rechnung wird den Patienten direkt zugesandt. Diese leiten den Rückforderungsbeleg zur Abrechnung an ihre Krankenkasse weiter. Wie bei anderen Leistungen der Krankenkasse sind die Patient:innen weiterhin für die Übernahme der Franchise und des Selbstbehaltes verantwortlich.

Konkret heisst das: Damit eine psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Ärztin oder einem Arzt mit Facharzttitel für Allgemeine Innere Medizin (z. B. Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin), Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendmedizin (resp. alternativ mit Schwerpunkt in psychosomatischer und psychosozialer Medizin) angeordnet werden. In Krisensituationen kann eine Anordnung für Psychotherapiesitzungen von allen Spezialärzt:innen angeordnet werden.


Das müssen Sie beachten

Die in unserer Praxis für Psychoonkologie & ambulante Onko-Reha tätigen Psychotherapeut:innen haben die Zulassung als Leistungserbringer:innen bereits erhalten. Dadurch bleibt die umfassende psychoonkologische Unterstützung von Krebsbetroffenen und deren Angehörigen auch für die Zukunft garantiert.

Und so geht's:

  • Künftig benötigen Sie ein von Ihrer zuständigen Ärztin/ Ihrem zuständigen Arzt ausgefülltes Anordnungsformular.
  • Sie können dieses Formular auf unserer Website herunterladen. Es sollte jedoch auch Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin vorliegen.
  • Das ausgefüllte Formular können Sie unserem Sekretariat vor der Aufnahme der psychologischen Psychotherapie per Post oder Mail zustellen oder es beim ersten Besuch mitbringen.

Bei Fragen oder Unsicherheiten dürfen Sie sich gerne an unser Arztsekretariat wenden: Telefon 044 388 55 20; zentrum@krebsligazuerich.ch

Hier gibt es alle Informationen für Zuweisende psychologische Psychotherapie.