Für Betroffene, Angehörige und Interessierte
Selbstbestimmt vorausplanen bedeutet, sich mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen einer medizinischen Behandlung im Fall einer Urteilsunfähigkeit auseinanderzusetzen.
• Welches Therapieziel sollte eine künftige Behandlung erreichen?
• Wie sieht das Therapieziel bei einer Urteilsunfähigkeit unbestimmter Dauer oder bei einer bleibenden Urteilsunfähigkeit aus?
• Wen soll ich als vertretungsberechtigte Person im Fall einer Urteilsunfähigkeit einsetzen?
Auf diese und weitere Fragen wird in diesem Vortrag eingegangen.
Datum: Mittwoch, 25. März 2026
Zeit: 18-19.30 Uhr
Ort: Begegnungszentrum «Turmhaus», Haldenstrasse 69, 8400 Winterthur
Referentinnen: Sandra Furrer und Antje Mirwald, zertifizierte ACP-Beraterinnen, Mitarbeiterinnen Begegnungszentren.
Kosten: Das Angebot ist kostenlos – wir freuen uns über einen Beitrag zur Deckung unserer Kosten
Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis Montag, 23. März, telefonisch unter 052 214 800 00 oder per E-Mail an turmhaus@krebsligazuerich.ch.