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Krebsliga Zürich

Prämienverbilligung 2023: Angepasste Einkommensgrenzen

Eine Krebserkrankung kann sich auch negativ auf die finanzielle Situation auswirken. Es lohnt sich daher, den Anspruch auf Verbilligung der Krankenkassenprämien zu prüfen. Positiv für alle mit niedrigem Einkommen: Für das Jahr 2023 wurde die Einkommensgrenze der Prämienverbilligung im Kanton Zürich deutlich erhöht. Somit können zukünftig mehr Personen von der Prämienverbilligung profitieren.

Was bedeutet Prämienverbilligung?

Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder.


Was hat sich für 2023 verändert?

Im Vergleich zu 2022 wurden die Einkommensgrenzen sowohl für Einzelnpersonen als auch für verheiratete Paare deutlich angehoben. 

Beispiel

Für eine erwachsene Einzelperson in Region 3 galt im Jahr 2022 eine Einkommensgrenze von CHF 41 760 . Neu gilt im 2023 für die genau gleiche Kategorie eine Einkommensgrenze von CHF 71 230. Somit können 2023 auch Personen ein Unterstützung für die Krankenkassen-Kosten beantragen, die in den Vorjahren noch nicht davon profitieren konnten.

Auf der Website der SVA finden Sie eine Übersicht der Einkommensgrenzen 2023.


Wie können Sie vorgehen?

Der Antrag um Prämienverbilligung kann noch bis  zum 31.03.2024 eingereicht werden.

Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie für 2023 rückwirkend von einer Prämienverbilligung profitieren können, nutzen Sie den Online-Recher der SVA Zürich. Der Antrag kann ebenfalls bei der SVA eingereicht werden.

Unser Team der persönlichen Beratung und Unterstützung hilft  bei sozialversicherungsrechtlichen und finanziellen Fragen gerne weiter.
Kontaktieren Sie uns unter 044 388 55 00 oder pbu@krebsligazuerich.ch.