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Beratung zum Testament

Die Krebsliga Zürich ist stets überaus dankbar, wenn sie im Rahmen von Erbschaften oder Legaten bedacht wird. Diese Unterstützung trägt zu einem hohen Mass dazu bei, dass wir unsere Angebote und Dienstleistungen für die Menschen, die von Krebs betroffen sind.

Gut zu wissen: Ihr Testament ist eine letztwillige Verfügung und legt fest, was mit dem Nachlass geschehen soll. Mit dem Testament können Sie jemanden als Erben einsetzen, von der Erbschaft ausschliessen, Legate vermachen, Anordnung für die Erbteilung erlassen oder einen Willensvollstrecker einsetzen. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Mit einem Legat (auch Vermächtnis genannt) vermachen Sie einer Person oder einer Organisation einen bestimmten Vermögenswert oder Gegenstand.

Gerade wenn es um Nachlässe geht, stellen wir immer wieder fest, dass sich die Erblasser häufig nicht im Klaren sind, wie wichtig die Nachlassregelung ist. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers ist, je nach Komplexität des Nachlasses (z.B. Immobilien, verschiedene Bankkonti, Wertschriften und übrige Vermögenswerte), von Vorteil. Der Willensvollstrecker handelt in Ihrem Auftrag, bezahlt die Erbschaftsschulden zu Lasten des Nachlasses und führt die Erbteilung durch. Um Streitigkeiten in der Familie, Verwandtschaft oder mit anderen nahestehenden Personen zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Willensvollstrecker ausserhalb dieses Kreises zu wählen. 

Mehr Informationen finden Sie im Testamentratgeber.
Bestellung: info@krebsligazuerich.ch, Tel.: 044 388 55 00.
Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Strasse, Hausnummer, PLZ und Ort an. Danke.

Wenn Sie eine Beratung benötigen, bitte wenden Sie sich an: 

Marlene Elischka
Verantwortliche für Erbschaften und Legate

Telefon: 044 388 55 13
E-Mail: marlene.elischka@krebsligazuerich.ch