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Krebsliga ZürichBeratung & TherapiePatientenverfügung «Plus» (ACP)Beratung & Therapie

Patientenverfügung «Plus» nach Advance Care Planning

Was geschieht, wenn Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sind, Ihre medizinischen Wünsche zu äussern? In solchen Momenten gibt die Patientenverfügung «Plus» nach Advance Care Planning (ACP) Ihrem Willen eine Stimme. Mit viel Einfühlungsvermögen und fachlicher Expertise führen wir Sie durch den Prozess der gesundheitlichen Vorausplanung.

Was ist Advance Care Planning?

Advance Care Planning (ACP) ist ein Instrument zur Planung von medizinischer Behandlung in Situationen, in welchen Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sind. Sie werden dabei unterstützt, Ihre Therapieziele festzuhalten für eine plötzliche, eine länger andauernde oder eine bleibende Urteilsunfähigkeit.
 

ACP gibt mehr Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen

Grundsätzlich gilt: Die medizinische Behandlung sollte sich immer an den Vorstellungen und Zielen der Betroffenen orientieren. ACP ermöglicht es Ihnen Ihre Erwartungen, die Sie im Fall einer persönlichen Urteilsunfähigkeit an Ihre Behandlung haben, informiert, aufgeklärt und somit eindeutig und verständlich zu formulieren und  in einer Patientenverfügung «Plus» festzuhalten.

Im gemeinsamen Gespräch mit unseren ACP-Beratenden werden Ihre individuellen Einstellungen zum Leben und zu schwerer Krankheit, Ihre Befürchtungen und Vorstellungen hinsichtlich medizinischen Behandlungen besprochen und zusammengefasst.

Dies nicht nur grundsätzlich, sondern spezifisch auf verschiedene Situationen bezogen, in der eine Urteilsunfähigkeit eintreten kann. Als Patient oder Patientin in einer Notfallsituation, in der Sie plötzlich und unvorhergesehen urteilsunfähig werden, wünschen Sie sich eventuell ein anderes Vorgehen als Sie dies in Bezug auf eine schwere Krankheitssituation täten, in der Sie länger andauernd urteilsunfähig sind. Noch einmal anders sieht es womöglich aus, wenn mit einer bleibenden Urteilsunfähigkeit zu rechnen ist.

Mit der vorausschauenden Behandlungsplanung (ACP) können Behandlung und Betreuung auch dann dem eigenen Willen entsprechen, wenn Sie sich nicht mehr selber äussern können. Die Behandlungsteams erhalten durch diese strukturierte Vorausplanung klare Leitplanken für medizinische Entscheidungen. Die Angehörigen gewinnen Sicherheit in der Vertretung des Patientenwillens.

Was ist Advance Care Planning?

Was ist die Patientenverfügung «Plus»?

In der speziellen Patientenverfügung «Plus» kann für unterschiedliche Krankheitssituationen oder Komplikationen festgehalten werden, welches Therapieziel gelten soll. Die Patientenverfügung gilt immer, wenn Sie als Patient oder Patientin nicht selber urteilsfähig ist.
 

Für wen ist sie gedacht?

Für krebsbetroffene und gesunde Menschen, die eine vorausschauende Behandlung im Fall einer Urteilsunfähigkeit planen möchten.
 

Was ist der Vorteil der Patientenverfügung «Plus»?

Unsere Fachpersonen haben sich dieses moderne Instrument genauer angesehen und sind zum Schluss gekommen, dass es Vorteile gegenüber der herkömmlichen Patientenverfügung besitzt. So setzt sie ein intensives Beratungsgespräch voraus. Dies gewährleistet einen intensiven Austausch zu Lebenseinstellungen, zu Krankheit und Sterben, bevor Therapieziele festgelegt werden. Um aufgeklärt Entscheidungen für die eigene Verfügung fällen zu können, ist es wichtig, gut informiert zu sein. Was genau geschieht bei einer Reanimation? Welche Prognosen gibt es dazu? Wie kann mit Atemnot umgegangen werden? Was bedeutet es, künstlich ernährt zu werden? Um Patientinnen und Patienten in ihrer Entscheidungsfindung kompetent zu unterstützen, informieren unsere ACP-Beratenden nicht nur, sie coachen und stellen zusätzlich informative Unterlagen zur Verfügung, die als Entscheidungshilfen dienen können.

Die Patientenverfügung «Plus» nach ACP ist wissenschaftlich fundiert und wird vom Bundesamt für Gesundheit empfohlen.
 

Was will die Patientenverfügung «Plus»?

Ziel ist eine individuelle Festlegung von Therapiezielen für unterschiedliche Krankheitssituationen:

  • Persönliche Standortbestimmung
  • Bestimmung vertretungsberechtigte/r Person/Personen
  • Festlegung einer ärztlichen Notfallanordnung
  • Festlegung der Therapieziele bei längerer Urteilsunfähigkeit
  • Festlegung der Therapieziele bei bleibender Urteilsunfähigkeit
  • Weitere Formulare für individuelle Festlegungen und Behandlungswünsche
     

Wer berät mich?

Unsere ACP-Beratenden sind zertifiziert und dafür zuständig, die Beratung individuell und situationsbezogen anzubieten und auf Ihre Anliegen und Bedürfnisse jederzeit einzugehen. Sie vertreten die Haltung, dass die zu beratende Person bestimmt, ob sie Festlegungen machen möchte, was sie festlegen will, wen sie bei den Beratungsgesprächen als Angehörige dabeihaben will und wie sie die Festlegungen kommuniziert. Die Krebsliga Zürich ist eine von ACP Swiss akkreditierte Beratungsstelle.

Antje Mirwald, Zertifizierte Beraterin in Advance Care Planning
Monika Sidler, Zertifizierte Beraterin in Advance Care Planning

Was kostet eine Beratung?

In der Regel rechnen wir für die die Beratung individuell mit 2 bis 3 Beratungsterminen à 1.5 Stunden. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kosten:
 

 

Einzelperson    

Paar

Für Krebsbetroffene

CHF 350.-

CHF 550.-

Für nicht Krebsbetroffene    

CHF 500.-

CHF 750.-


Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob diese Kosten übernommen werden. Sollten Sie sich eine solche Beratung nicht leisten können, dann nehmen Sie bitte mit unserem Team der «Persönlichen Beratung & Unterstützung» Kontakt auf.
 

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Unsere Fachpersonen nehmen sich gerne Zeit für eine Beratung. Die Gespräche finden in einem unserer Begegnungszentren in Winterthur oder Zürich statt. 

Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an unser Beratungsteam: pbu@krebsligazuerich.ch.