Auf unserer Geschäfts- und Beratungsstelle in Zürich und in unserem Begegnungs- und Informationszentrum «Turmhaus» in Winterthur können Sie sich als Interessierte und Betroffene professionell für eine Patientenverfügung «plus» beraten lassen.
Was ist die Patientenverfügung «plus»
In der speziellen Patientenverfügung «plus» kann für unterschiedliche Krankheitssituationen oder Komplikationen festgehalten werden, welches Therapieziel gelten soll. Die Patientenverfügung gilt immer, wenn Sie als Patient oder Patientin nicht selber urteilsfähig ist.
Für wen ist sie gedacht?
Für krebsbetroffene und gesunde Menschen, die eine vorausschauende Behandlung im Fall einer Urteilsunfähigkeit planen möchten.
Was ist der Vorteil der Patientenverfügung «plus»?
Unsere Fachpersonen haben sich dieses moderne Instrument genauer angesehen und sind zum Schluss gekommen, dass es Vorteile gegenüber der herkömmlichen Patientenverfügung besitzt. So setzt sie ein intensives Beratungsgespräch voraus. Dies gewährleistet einen intensiven Austausch zu Lebenseinstellungen, zu Krankheit und Sterben, bevor Therapieziele festgelegt werden. Um aufgeklärt Entscheidungen für die eigene Verfügung fällen zu können, ist es wichtig, gut informiert zu sein. Was genau geschieht bei einer Reanimation? Welche Prognosen gibt es dazu? Wie kann mit Atemnot umgegangen werden? Was bedeutet es, künstlich ernährt zu werden? Um Patientinnen und Patienten in ihrer Entscheidungsfindung kompetent zu unterstützen, informieren unsere ACP-Beratenden nicht nur, sie coachen und stellen zusätzlich informative Unterlagen zur Verfügung, die als Entscheidungshilfen dienen können.
Was will die Patientenverfügung «plus»
Ziel ist eine individuelle Festlegung von Therapiezielen für unterschiedliche Krankheitssituationen:
• Persönliche Standortbestimmung
• Bestimmung vertretungsberechtigte/r Person/Personen
• Festlegung einer ärztlichen Notfallanordnung
• Festlegung der Therapieziele bei längerer Urteilsunfähigkeit
• Festlegung der Therapieziele bei bleibender Urteilsunfähigkeit
• Weitere Formulare für individuelle Festlegungen und Behandlungswünsche
Wer berät mich
Unsere ACP-Beratenden sind zertifiziert und dafür zuständig, die Beratung individuell und situationsbezogen anzubieten und auf Ihre Anliegen und Bedürfnisse jederzeit einzugehen. Sie vertreten die Haltung, dass die zu beratende Person bestimmt, ob sie Festlegungen machen möchte, was sie festlegen will, wen sie bei den Beratungsgesprächen als Angehörige dabeihaben will und wie sie die Festlegungen kommuniziert.
Was kostet eine Beratung
Eine Beratung kostet einmalig 175 Franken, unabhängig wie lange das Beratungsgespräch dauert. In der Regel wird von 1-3 Stunden ausgegangen. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob diese Kosten übernommen werden. Sollten Sie sich eine solche Beratung nicht leisten können, dann nehmen Sie bitte mit unserem Team der «Persönlichen Beratung & Unterstützung» Kontakt auf.
Infobroschüre
Was gehört zu einer gesundheitlichen Vorausplanung in jeder Lebenslage? Welches sind die wichtigen, rechtlichen Grundlagen? Welche Rolle spielen Ärzte, Ärztinnen, Betroffene und ACP-Beratende? Wer sind Unterstützende und welche Instrumente und Dokumente kommen in der Advance Care Planning (ACP) zum Tragen? Antworten dazu gibt es in der Übersichtsbroschüre «Gesundheitliche Vorausplanung – Patientenverfügung plus». Die Krebsliga Zürich hat diese in Zusammenarbeit mit palliative zh+sh, dem UniversitätsSpital Zürich und der Praxisgemeinschaft Bauma realisiert.
Übersichtsbroschüre «Gesundheitliche Vorausplanung – Patientenverfügung plus»
Beiblatt «Regionale Beratungsstellen für die Patientenverfügung plus»
Folgende Partner bieten ebenfalls ACP-Beratungen an
Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an unser Beratungsteam: pbu@krebsliga.ch