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Krebsliga ZürichBeratung & TherapieSozialberatungHaushaltshilfe und KinderbetreuungSozialberatung

Beitrag an Haushaltshilfe und Kinderbetreuung

Die Bewältigung des Alltags im Haushalt fällt Krebsbetroffenen während der Behandlungszeit ohne Hilfe oft sehr schwer. Auch der Lebensalltag nach einem Spitalaufenthalt kann den Krebspatientinnen und -patienten ohne professionelle Hilfe Mühe bereiten. Unterstützungen wie Haushaltshilfen und Kinderbetreuung sind ohne entsprechende Zusatzversicherung der Krankenkasse finanziell nicht gedeckt.

Die Krebsliga Zürich schliesst mit ihrem Angebot diese Lücke. Nach klar definierten Kriterien leistet sie einen Beitrag an die Kosten, die von den Versicherungen oder der Gemeinde nicht oder nur teilweise vergütet werden:

› im Spitex-Bereich

› Haushaltshilfen

› Kinderbetreuungsangebote

Welche Kriterien muss ich erfüllen, um Hilfe beanspruchen zu können?

Die Antragstellerin, der Antragsteller

› wohnt im Kanton Zürich.

› legt das ausgefüllte Gesuchtsformular vor, das sowohl die Krebserkrankung als auch die Notwendigkeit der beanspruchten Leistung bestätigt.

› ist infolge der aktuellen Krebserkrankung auf Hilfe im Haushalt oder bei der Betreuung von Kindern angewiesen. Ein Arztzeugnis liegt dafür vor.

› kann die beantragten Kosten nicht oder nur teilweise über Versicherungen oder die Gemeinde (wirtschaftliche Hilfe) geltend machen.

› erfüllt die Richtlinien der Bedürftigkeit der Krebsliga Zürich (Kriterien: Einkommen, Ausgaben, Vermögen).

Gerne beraten wir Sie

Telefon (Zentrale): 044 388 55 00
E-Mail: pbu@krebsligazuerich.ch